Die überregional tätigen Unternehmen benötigen bundesweit einheitliche Regelungen für den Umgang mit Verpackungen. Die Erhebung kommunaler Verpackungssteuern ist nicht der richtige Weg. Individuelle kommunale Insellösungen sind für die Betriebe kaum umsetzbar, da die Buchung und Dokumentation der Steuern komplex ist und erheblichen Mehraufwand bedeutet. Eine zentrale Einbuchung in die Kassensysteme, wie sie z. B. bei bundesweit einheitlichen Vorgaben wie der Mehrwertsteuer möglich ist, ist bei kommunalen Insellösungen mit unterschiedlichen Steuergegenständen, Steuerhöhen und Steuermodellen nicht umsetzbar. Die kommunale Verpackungssteuer ist somit im Lichte des allseits geforderten Bürokratieabbaus ein grundlegend falscher Weg.
Gleichzeitig ist die Einführung kommunaler Verpackungssteuern auch mit einem erheblichen Aufwand für die betroffenen Kommunen verbunden. Um das Prinzip der Steuergerechtigkeit nicht zu verletzen, müssen sämtliche steuerpflichtige Betriebe ermittelt werden. Also alle Systemgastronomen, Supermärkte, Dönerbuden, Tankstellen, Cafés, Bäckereien, Imbisse, Kioske, Pizzerien, Eisdielen, Automatenbetreiber und andere. Angaben, die von den gastronomischen Betrieben als Grundlage der Erstellung von Steuerbescheiden an die Verwaltung übermittelt werden, müssen überprüft werden, um Fehlangaben zu vermeiden. Durch engmaschige Kontrollen müssen die Kommunen sicherstellen, dass die Steuer vor Ort auch tatsächlich ordnungsgemäß erhoben wird. Andernfalls drohen Trittbrettfahrer-Effekte und eine Ungleichheit der Besteuerung.
Sowohl für die Kommunen als auch die betroffenen Unternehmen bedeutet die Einführung kommunaler Verpackungssteuern eine erhebliche Erhöhung des bürokratischen Aufwands. Dies widerspricht dem Ziel, Deutschland insgesamt von überbordender Bürokratie zu entlasten.
Zudem legen erste Studienergebnisse nahe, dass die durch die kommunale Verpackungssteuer intendierte Lenkungswirkung „weniger Verpackungsabfälle“ nicht erreicht wird.
Der Vollzugsaufwand der kommunalen Verpackungssteuern ist daher erheblich und mit Blick auf den Nutzen, der durch die Verpackungssteuern entstehen soll, bestehen massive Zweifel an der Verhältnismäßigkeit.
Die Erfahrungen mit der seit Januar 2023 geltenden Mehrwegangebotspflicht für Take-Away-Speisen und -Getränke, die seit dem 1. Januar 2023 gilt, zeigen: die Gäste machen – trotz gewährter Preisvorteile für Mehrweg - von der Möglichkeit zur Verwendung einer Mehrwegalternative kaum Gebrauch. In der Praxis verwenden Gäste weiterhin die etablierten Verpackungsformate. Kommunale Verpackungssteuern verteuern Speisen und Getränke und führen durch hohe Pfandbeträge für Mehrwegbehältnisse zu einem Rückgang von Spontankäufen.
Wir gehen davon aus, dass eine kommunale Verpackungssteuer statt der erhofften Lenkungswirkung hin zu Mehrwegverpackungen zu Ausweicheffekten hin zu anderen Städten und Kommunen ohne Verpackungssteuer führen wird – zu Lasten der lokalen Gastronomie. Dies führt wiederum zu einem Rückgang an Gewerbesteuereinnahmen für die von den Verpackungssteuern betroffenen Kommunen.
Die Gastronomie ist seit einigen Jahren erheblichen wirtschaftlichen Belastungen ausgesetzt. Viele Betriebe haben sich bis heute noch nicht von den Folgen der Corona-Pandemie erholt. Personalkosten steigen, Energiepreise explodieren. Die politisch schon zugesagte dauerhafte Mehrwertsteuersenkung fiel den Sparmaßnahmen im Haushalt zum Opfer. Darüber hinaus könnten zukünftig auch noch weitere kommunale Verpackungssteuern anfallen.
Gastronomische Betriebe sind nach dem Verpackungsgesetz verpflichtet, Gelder an die dualen Systeme für das Sammeln, Sortieren und Recyceln ihrer Verpackungen zu entrichten. Darüber hinaus trägt die Wirtschaft seit Anfang 2024 die Kosten für Reinigungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen von Einwegverpackungen aus Kunststoff und mit Kunststoff beschichteten Papierverpackungen nach dem Einwegkunststofffondsgesetz. Bei der Erarbeitung des Einwegkunststofffonds wurden auf wissenschaftlicher Grundlage Abgabensätze entwickelt, die sich am realen Aufwand der Kommunen bei der Abfallbewirtschaftung im öffentlichen Raum orientieren. Auf diese Kostenlawine sind nun in Tübingen und Konstanz noch kommunale Verpackungssteuern hinzugekommen. Die meisten der gemäß der Tübinger und Konstanzer Satzungen besteuerten Verpackungen werden auch im Einwegkunststofffonds erfasst, also doppelt belastet. Zur Doppelbelastung hinzu kommt, dass die Kostensätze der Tübinger und Konstanzer Steuern um ein Vielfaches höher sind als die Sätze des Einwegkunststofffonds. Nicht nachvollziehbar ist, wie die Höhe der Verpackungssteuer ermittelt wurde. Zudem zeigen die aktuellen Diskussionen in den Kommunen, dass sich die Kommunen, die die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer erwägen, am Tübinger Modell orientieren werden.
Was oft übersehen wird: Kommt es zu Preiserhöhungen durch die Einführung kommunaler Verpackungssteuern, fehlen den Gästen Mittel für anderweitige Ausgaben im Portemonnaie. Die Steuer entzieht der Region folglich Kaufkraft.
Die kommunale Verpackungssteuer ist nicht verhältnismäßig und trägt in der aktuell angespannten wirtschaftlichen Lage zu einem weiteren Anstieg der Inflation bei.