Kommunale Verpackungssteuer
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PRO-S-PACK

Kommunale Verpackungssteuer

Verpackungssteuer
Seit Anfang 2022 gilt in Tübingen eine kommunale Verpackungssteuer. Die Höhe der Steuer beträgt je 50 Cent für Einweggeschirr und Einwegverpackungen sowie 20 Cent pro Einwegbesteckset, sowohl für den unmittelbaren Verzehr an Ort und Stelle als auch für Take-Away-Gerichte oder -Getränke.
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Urteil BVerfG
Das Bundesverfassungsgericht hat die kommunale Verpackungssteuer in seiner Entscheidung vom 22. Januar 2025 als grundsätzlich verfassungskonform erklärt. In vielen Städten wird derzeit intensiv und auch kontrovers über die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer diskutiert. Zu dieser Debatte möchten wir als betroffene Wirtschaft sachlich und faktenbasiert beitragen.

Hintergrundpapier zum Urteil BVerfG Tübinger Verpackungssteuer

22.01.2025

Seit Anfang 2022 gilt in Tübingen eine kommunale Verpackungssteuer. Die Höhe der Steuer beträgt je 50 Cent für Einweggeschirr und Einwegverpackungen sowie 20 Cent für Einweg-besteck, sowohl für den unmittelbaren Verzehr an Ort und Stelle als auch für Take-away-Gerichte oder -Getränke. In vielen Städten wird derzeit intensiv und auch kontrovers über die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer diskutiert. Zu dieser Debatte möchten wir als betroffene Wirtschaft sachlich und faktenbasiert beitragen. Dazu hat die PRO-S-PACK und der Bundesverband der Systemgastronomie ein gemeinsames Hintergrundpapier erstellt. hier downloaden