Seit Anfang 2022 gilt in Tübingen eine kommunale Verpackungssteuer. Die Höhe der Steuer beträgt je 50 Cent für Einweggeschirr und Einwegverpackungen sowie 20 Cent für Einweg-besteck, sowohl für den unmittelbaren Verzehr an Ort und Stelle als auch für Take-away-Gerichte oder -Getränke. In vielen Städten wird derzeit intensiv und auch kontrovers über die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer diskutiert. Zu dieser Debatte möchten wir als betroffene Wirtschaft sachlich und faktenbasiert beitragen. Dazu hat die PRO-S-PACK und der Bundesverband der Systemgastronomie ein gemeinsames Hintergrundpapier erstellt. hier downloaden